Allgemeine Geschäftsbedingungen – eCommerce
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Bereich eCommerce der Meilenstein Digital GmbH – Ludwigstr. 13, 86152 Augsburg, nachfolgend Meilenstein Digital genannt.
§1 Alle Leistungen und Angebote der Firma Meilenstein Digital erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündlich, insbesondere telefonisch, oder telegraphisch erteilte Aufträge sowie Ergänzungen, Abänderungen oder sonstige Vereinbarungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von Meilenstein Digital schriftlich bestätigt werden. Der Geltung anderer AGB wird widersprochen. Diese werden nur verbindlich, wenn sie von Meilenstein Digital schriftlich anerkannt und zum Gegenstand der Geschäftsbeziehung gemacht werden.
§2 Angaben in Prospekten, Anzeigen, im Internet oder sonstiger elektronischer Form von Meilenstein Digital sind freibleibend und unverbindlich (d.h. Preisänderungen und Irrtümer vorbehalten). Unsere Preise sind Bruttopreise ab Lager, d.h. alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer aber zuzüglich Versand und gegebenenfalls Nachnahmegebühren. Für den Versand (nur innerhalb Deutschlands!) berechnen wir dabei pauschal 8EUR. Sollte es sich bei den bestellten Produkten um Produkte handeln, die als Download zur Verfügung gestellt werden, entfällt die Versandpauschale. In Angeboten genannte Liefertermine sind lediglich annähernd und bedürfen einer endgültigen schriftlichen Bestätigung in der Auftragsbestätigung, um Vertragsinhalt zu werden. Mitteilungen über Lieferzeiten, die nicht ausdrücklich vereinbart werden, gelten nicht als vertragliche Zusicherung. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhergesehener, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände – z. B. Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe jeder Art, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen etc. – verlängert sich eine von Meilenstein Digital verbindlich zugesagte Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung unmöglich oder unzumutbar, so wird Meilenstein Digital von der Lieferverpflichtung befreit. In diesen Fällen kann der Käufer aus der Verlängerung der Lieferfrist oder der Nichtlieferung keine Schadensersatzansprüche herleiten. Gerät Meilenstein Digital in Verzug, so hat der Käufer Meilenstein Digital eine Nachfrist gem. § 326 BGB von mindestens vier Wochen zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Sein Anspruch auf Schadensersatz wegen Lieferverzug ist im Fall gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, im übrigen ist die Haftung auf die Höhe des Rechnungswertes der zu lieferenden Ware begrenzt. Meilenstein Digital behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch eines der oben genannten Ereignisse hervorgerufene Lieferverzögerung länger als sechs Wochen andauert und dies nicht von ihr zu vertreten ist. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung durch Meilenstein Digital, spätestens jedoch durch Annahme des Vertragsgegenstandes durch den Kunden, zustande. Die automatisch generierte Zusammenfassung einer Bestellung, die unmittelbar nach Abschluss des Bestellvorgangs versandt wird, ist hierbei keine Auftragsbestätigung; diese erhält der Kunde erst später von Meilenstein Digital.
§3 Die Durchführung der erteilten Aufträge steht im kaufmännischen Verkehr unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung durch den Vorlieferanten der Firma Meilenstein Digital. Im Falle der unzureichenden Selbstbelieferung ist Meilenstein Digital berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten.
§4 Will der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung wegen Lieferverzuges beanspruchen, so muß er Meilenstein Digital eine Vierwochenfrist setzen, mit der Androhung, daß er nach Ablauf der Frist die Erfüllung ablehne und vom Vertrag zurücktrete bzw. alternativ, daß er Schadensersatz wegen Nichterfüllung beanspruche. Die Frist wird von dem Tage an gerechnet, an dem die Mitteilung des Käufers bei Meilenstein Digital eingeht.
§5 Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Der Käufer hat Meilenstein Digital Mängel unverzüglich anzuzeigen, spätestens innerhalb einer Woche. Behauptet der Käufer Mängel der Kaufsache, so kann Meilenstein Digital verlangen, daß das schadhafte Teil oder Gerät mit Rechnungskopie und genauer Fehlerbeschreibung zwecks Mängelbeseitigung und anschließender Rückversendung an Meilenstein Digital geschickt wird, oder daß der Käufer das schadhafte Teil oder Gerät zwecks Mängelbeseitigung durch Meilenstein Digital beim Käufer bereit hält. Letzteres gilt jedoch nur nach vorheriger Absprache. Meilenstein Digital hat nach eigener Wahl das Recht, den Kaufgegenstand nachzubessern oder aber die Wandlung oder Minderung zu vollziehen. Soweit nicht im Einzelfall unzumutbar, hat sich der Käufer auf mindestens zwei Nachbesserungsversuche einzulassen. Stellt sich bei der Untersuchung des Gerätes heraus, daß ein Mangel nicht vorhanden oder aber von Meilenstein Digital nicht zu vertreten ist, ist Meilenstein Digital berechtigt, die entstandenen Kosten mit einer Pauschale in Höhe von 30,- EUR, zuzüglich MwSt., in Rechnung zu stellen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Aufwandes vorbehalten.
§6 Das Eigentum an den gelieferten Waren behält sich Meilenstein Digital bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Geschäftsvorgang mit dem Käufer vor. Eine Sicherungsübereignung oder Verpfändung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware ist ohne Genehmigung von Meilenstein Digital unzulässig. Der Käufer ist verpflichtet, Meilenstein Digital unverzüglich zu benachrichtigen, wenn ein Zugriff Dritter auf die im Eigentumsvorbehalt stehende Ware zu befürchten ist.
§7 Eine über die beschriebene Gewährleistung hinausgehende Haftung wird – soweit gesetzlich zulässig- ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn. Unberührt bleibt die Haftung im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
§8 Erfüllungsort ist Augsburg und Gerichtsstand ist unter Kaufleuten Augsburg.
§9 Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden in diesem Falle eine sinn- und zweckentsprechende Ersatzregelung finden können.
